Einführung: Denkmalschutz = Naturschutz
Historische Gärten verbinden wir auf den ersten Blick nicht mit Naturschutz oder Artenvielfalt. Sie werden unter Schutz gestellt, weil sie bedeutende Epochen der Geschichte bewahren und anschaulich vermitteln. Dennoch sind sie als Beispiel geschaffener Kulturlandschaften im Bundesnaturschutzgesetz verankert: „Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren.“